Diaspora – und Religionsunterricht… kleine Gemeinschaft im atheistischen Umfeld … oder ein ernst zu nehmender Auftrag?
Jeder Mensch und besonders auch der Leistungssportler sucht im täglichen Alltag und Training seine Grenzen und setzt alle Entwicklungen und Bestrebungen daran diese zu erweitern. Er ist in der steten Auseinandersetzung mit sich selbst und kann seine Leistung zumeist in Zahlen und messbaren Methoden darstellen.
Wir interpretieren diese und glauben in einer Zeit des Zahlenpositivismus die Welt zu ergründen und die Zukunft verstehen und bewältigen zu können. Jedoch müssen wir immer wieder erleben, dass Prognosen Bedingtheiten unterliegen, ja schlicht weg falsch sein können, uns vor Niederlagen nicht bewahren und uns somit vor immer neue Herausforderungen stellen können.
Recht verstanden muss deshalb die Ausbildung der Persönlichkeit unterstützt werden. Denn nur Menschen, die ihrer selbst gewiss sind, können auch dauerhaft leistungsorientiert, persönlich stabil, produktiv, offen für Neues und kreativ sein.
Folgen wir Prof. Dr. Christian Grethlein von der Evangelisch - Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms - Universität Münster so erfordert das Leben eines mündigen Bürgers in einer Demokratie drei Voraussetzungen, die insbesondere auch die Institution Schule zu unterstützen und zu fördern hat:
- die Fähigkeit, die in der Verfassung genannten Grund- und Menschenrechte auszuüben;
- die Fähigkeit, in die bestehende Kultur einzutreten und diese menschenfreundlich weiterzuentwickeln;
- die Fähigkeit, auch mit Unvorhergesehenem im Leben fertig zu werden.
Zur Ausbildung dieser Persönlichkeitsmerkmale kann neben der Familie, des persönlichen Umfeldes auch das Fach evangelische Religion wesentlich beitragen. Die Schule wird somit zugleich dem gesetzlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht ohne einem Missionsauftrag zu unterliegen.
Gestatten wir uns also die Frage warum wir evangelischen Religionsunterricht benötigen. Einerseits ist das Fach als ordentliches Lehrfach seit 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Demgegenüber tritt jedoch die Situation, dass den meisten Sachsen dieses Fach noch nicht als selbstverständlich erscheint.
Viele Kontroversen, Distanz aber auch Neugierde wurde gegenüber diesem Fach in den vergangenen Jahren seit seiner Einführung in Sachsen 1992 entgegengebracht.
Die meisten Eltern unserer Schüler haben selbst keine Erfahrung im eigenen schulischen Erleben, es sei denn, sie sind nach der „Wende“ aus den alten Bundesländern nach Sachsen gezogen oder gehören zu den Familien, die ihre Kinder nach Sachsen zur sportlichen Ausbildung geben. Insofern ist eine Zurückhaltung und Skepsis in einem eher stark atheistisch geprägten Umfeld verständlich.
Unterdessen verkündet die Evangelische Landeskirche Sachsen, dass 25 Prozent aller Schüler am Evangelischen Religionsunterricht teilnehmen und dieser in besonderer Vielfalt durch Religionslehrer, Gemeindepädagogen und Pfarrer erteilt wird.
Wie gestaltet sich nun der Religionsunterricht bei uns am Sportgymnasium?
Jeder Schüler entscheidet sich, sofern er noch nicht religionsmündig ist, gemeinsam mit seinen Eltern, ob er am Religions– bzw. Ethikunterricht teilnimmt. Eine jährliche Umwahl des Faches von Religion zu Ethik oder umgekehrt ist am Ende eines Schuljahres zum kommenden Schuljahr möglich (jedoch gilt dies innerhalb der Sekundarstufe II nicht).
Im Bereich der Sekundarstufe II bieten wir einen Grundkurs an. Entsprechend der OAVO sind alle Kurshalbjahre einbringungspflichtig in das Abitur. Es werden hier wie in anderen Kursen Klausuren geschrieben, die einer Gewichtung von 50% zu den übrigen Leistungen unterliegen.
Im Bereich der Sekundarstufe I verzichten wir unter Rücksichtnahme auf die individuellen besonderen Situationen unserer SchülerInnen und SportlerInnen auf Klassenarbeiten. Somit sind alle erteilten Noten eines Schulhalbjahres gleichwertig.
Der Fachunterricht wird durch die Fachkollegen Ulrike Becker (En, Deu, ev.Rel.) und Sandra Gockel (Ku, Geo, ev. Rel.) erteilt.
Infolge der besonderen schulischen Situation erfolgt evangelische Religion einstündig. Der Unterricht ist am Sportgymnasium innerhalb der Stundentafel integriert und unterliegt nicht der oft bekannten Randstundenregelung.
In den Klassenstufen 5-10 vermitteln wir entsprechend des sächsischen Lehrplanes Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen die von den vier Lernbereichen:
· Formen des Religiösen
· Reden von Gott und Jesus Christus
· Der Mensch und sein Handeln
· Kirche in der Zeit
· und einer Auswahl aus je drei Wahlpflichtbereichen
getragen sind.
In den Jahrgangsstufen 11 und 12 befassen sich die Kurse mit
- Religion und Wirklichkeit
- Reden von Gott und Jesus Christus
- Der Mensch und sein Handeln
- Kirche und Reich Gottes
- und einer Auswahl aus acht Wahlpflichtbereichen
Es nehmen konfessionell evangelisch-lutherisch gebundene Schüler, römisch katholische und nicht konfessionell gebundene Schüler teil. Somit ergibt sich ein bereicherndes Spannungsfeld innerhalb des Unterrichts für alle Seiten.
Wir erheben den Anspruch und nutzen die Möglichkeiten von vielfältigen religions-didaktischen und interdisziplinären Methoden.
http://www.sachsen-macht-schule.de/pruefung/pruefung.html?schulart=2&fach=12







